Zum Download der Materialien zur e-Petition 94089

Bitte nutzen Sie die nachstehenden Downloadmöglichkeiten zum Aushang in Ihrer Apotheke oder in Ihrem Geschäft und auch zur Information für Ihre Kunden. Vielen Dank.

Einreichung ist möglich:

1. Via Fax an 030-22736053
2. Via e-Mail (eingescannt) an post.pet@bundestag.de

Die Mitzeichnungsfrist endet am Dienstag, den 13. August 2019 um 23:59:59 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen beim Petitionsausschuss eingegangen sein, damit diese noch mit ins Quorum zählen.
(Unterlagen die später eingereicht werden, werden nur als „unterstützend“ gewertet, dennoch sind diese hilfreich.)

Ein politisches Weihnachtsgeschenk der besonderen Art: Mehr als jede dritte Apotheke soll wohl schließen!

Herxheim, im Dezember 2017 – Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Laut einem jetzt veröffentlichten 256 Seiten starken Gutachten, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in 2016 in Auftrag gegeben wurde, in Zukunft deutlich weniger. Die Folge? Jede dritte Apotheke wird schließen müssen. Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik auf, umgehend die fragwürdigen Änderungen am Arzneimittelpreis zu beenden und endlich mit Augenmaß die Versorgung der Bürger durch die deutschen Apotheken zu sichern.

In Diskussion steht der Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In diesem wird unter anderem  die Vergütung für die Apotheken geregelt. (mehr Informationen siehe unten, Link ABDA) „Dem SPD-geführten Bundesministerium scheint es in erster Linie um die Frage zu gehen: Was darf ein Apotheker als Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenkasse verdienen? Wenn allerdings die Abgabe von Hustenbonbons gleichgesetzt wird mit der Abgabe eines Blutdruckmittels auf Verordnung eines Arztes inklusive Beratung, und der Inhaber einer Apotheke mit allen Risiken der Selbständigkeit und auch der Haftung für sein Tun verglichen wird mit dem angestellten Apotheker einer Krankenhausapotheke, dann scheint das Ergebnis des Gutachtens schon vorher festgestanden zu haben“, so Dr. Helma Gröschel,  Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.

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Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Politikern abgelehnt / Freie Apothekerschaft sieht mittelfristig Zusammenbruch des inhabergeführten Apothekensystems

Der deutschen Apotheke wurde vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen (Apothekenbetriebsordnung, Sozialgesetzbuch usw.) gegeben. Dies geht einher mit einer überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken (mit Sitz in der Schweiz und in Saudi-Arabien) ablehnen, dann muss man an der Loyalität und Verlässlichkeit dieser Politiker gegenüber den Apotheken und Apothekenmitarbeitern zweifeln. Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden, befürchtet die Freie Apothekerschaft.

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„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“ – Freie Apothekerschaft kritisiert neue Honorierung von Rezepturen

Herxheim, im Juli 2016 – Was als Erfolg dargestellt wird, ist ein Hohn: Zusätzlich zum Arbeitspreis erhalten Apotheken künftig nun nicht mehr nur für Fertigarzneimittel, sondern auch für von Hand gefertigte Rezepturen 8,35 Euro (netto). Dieser Festbetrag – minus 1,77 Euro (brutto) Kassenabschlag, also real 6,86 Euro – deckt in keiner Weise die Kosten des Apothekers, kritisiert die Freie Apothekerschaft. Apotheker seien zurecht verärgert. Eine leistungsgerechte Bezahlung der Rezepturanfertigung ist nunmehr dringend geboten.

„Einfach, klar und eindeutig und ohne Erfüllungsaufwand“ – so steht es im Eckpunktepapier bezüglich der Festlegung des Pauschalbetrags für Rezepturen, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt veröffentlich hat.
„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“, kritisiert Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Apotheker seien hier wieder einmal diejenigen, die über den Tisch gezogen würden. 8,35 Euro sollen Apotheker für Rezepturen in Zukunft erhalten. Abzüglich des Kassenabschlags von 1,77 Euro. „Einen pauschalen Betrag festzulegen für die sehr unterschiedliche, zeitintensive, individuelle Erstellung von Rezepturen geht an der Realität vorbei“, so die Erfahrung Gröschels. Allein die Prüfung der Ausgangsstoffe seien zeit- und kostenintensiv. Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Zeitaufwand wäre angebrachter.

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Mitgliederversammlung

(Einladung Mitgliederversammlung
Freie Apothekerschaft
 als pdf)

Die Sitzung findet statt am Sonntag, den 26. Juni 2016 ab 11 Uhr im Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, 60549 Frankfurt

Tagesordnung zur Mitgliederversammlung Freie Apothekerschaft

  1. Feststellung der Anwesenheit und der zeitgerechten Ladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Protokollführers
  4. Bericht der Vorsitzenden
  5. Bericht des Schatzmeisters
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Wahl von 2 Stimmenzählern
  9. Neuwahl des Vorstands
  10. Wahl der Beisitzer
  11. Wahl der Kassenprüfer
  12. Mittelverwendung in 2016 + 2017
  13. Anträge
  14. Sonstiges/Verschiedenes/Allfälliges

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