Herxheim, im Juli 2016 – Was als Erfolg dargestellt wird, ist ein Hohn: Zusätzlich zum Arbeitspreis erhalten Apotheken künftig nun nicht mehr nur für Fertigarzneimittel, sondern auch für von Hand gefertigte Rezepturen 8,35 Euro (netto). Dieser Festbetrag – minus 1,77 Euro (brutto) Kassenabschlag, also real 6,86 Euro – deckt in keiner Weise die Kosten des Apothekers, kritisiert die Freie Apothekerschaft. Apotheker seien zurecht verärgert. Eine leistungsgerechte Bezahlung der Rezepturanfertigung ist nunmehr dringend geboten.
„Einfach, klar und eindeutig und ohne Erfüllungsaufwand“ – so steht es im Eckpunktepapier bezüglich der Festlegung des Pauschalbetrags für Rezepturen, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt veröffentlich hat.
„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“, kritisiert Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Apotheker seien hier wieder einmal diejenigen, die über den Tisch gezogen würden. 8,35 Euro sollen Apotheker für Rezepturen in Zukunft erhalten. Abzüglich des Kassenabschlags von 1,77 Euro. „Einen pauschalen Betrag festzulegen für die sehr unterschiedliche, zeitintensive, individuelle Erstellung von Rezepturen geht an der Realität vorbei“, so die Erfahrung Gröschels. Allein die Prüfung der Ausgangsstoffe seien zeit- und kostenintensiv. Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Zeitaufwand wäre angebrachter.
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