Spahns Hilfe für holländische Logistiker

Die Versorgung der Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln läuft voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 auch über das elektronische Rezept, kurz E-Rezept.

Voraussetzungen für die Apotheken sind u.a. der E-Heilberufsausweis und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Wie der Name schon sagt, ist der Heilberufsausweis für Heilberufler, eine spezielle Zugangskarte, die für die Apotheken von den jeweiligen Apothekerkammern ausgestellt wird. Die Apotheker brauchen diese Karte, um sich im System als Heilberufler zu identifizieren und dann auf Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen. Schwierig wird es damit durchaus für die EU-Versender z.B. aus Holland. Denn sie sind keine Apotheke nach deutschem Recht und können sich somit nicht über eine deutsche Apothekerkammer anschließen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte in einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung (online) aber mit, dass man an dem Problem arbeite, um die EU-Versender auch anschließen zu können.

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